Gültigkeit
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere veröffentlichten AGB.
Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren
Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen.
Angebote
An unser Angebot sind wir 30 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Sofern nichts anderes vereinbart
wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung
gestellt werden.
Lizenzen
Sofern in Angeboten, Verträgen oder Auftragsbestätigungen der Begriff "Lizenzen" verwendet wird,
ist damit die Erteilung von einfachen, nicht übertragbaren Nutzungsbewilligungen an NuviTec Softwaremodulen
beschrieben.
Für die Softwareprodukte von NuviTec wurde die Wort-/Bildmarke markenrechtlich geschützt.
Die Verwendung dieser Marke ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Nutzungsbewilligung gestattet.
Dienstleistungen
Die von Nuvitec durchzuführenden Dienstleistungen sind ausschließlich schriftlich im Pflichtenheft
des Auftrages zu beschreiben, als Teil des Auftrages zu unterfertigen und schriftlich nach Übergabe
abzunehmen. Über das schriftliche Pflichtenheft hinausgehende Dienstleistungen werden separat in Rechnung
gestellt.
Preise
Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer zu
verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet.
Alle von uns genannten oder vereinbarten Preise entsprechen der aktuellen Kalkulationssituation und sind
jedenfalls 6 Monate gültig. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der
Branche oder andere, zur Leistungserstellung notwendige Kosten verändern, so werden die Preise entsprechend
erhöht oder ermäßgt.
Zahlungsbedingungen
50 % bei Auftrag, 50 % bei Übergabe. Der Rechnungsbetrag ist prompt nach Rechnungserhalt fällig. Ein
Skontoabzug wird nicht anerkannt.
Verzugszinsen
Selbst bei unverschuldeten Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 13%
p.a. zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
Mahn und Inkassospesen
Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er
sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütung des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen,
die sich aus der VO des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen ergeben.
Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung
einen Betrag von € 10 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr
einen Betrag von € 5 zu bezahlen.
Darüber hinaus ist jeder Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge
Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom
Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.
Erfüllungsort
Erfüllungsort aller Verträge ist sofern nicht anders erwähnt, ausschließlich der Firmensitz der Haller &
Singewald OEG in Wien.
Gewährleistung - Schadenersatz
Das Vorliegen eines Mangels berechtigt den Auftraggeber nicht, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben
zu lassen, sondern es ist uns vorher Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung innerhalb
angemessener Frist. Im Falle der Unbehebbarkeit des Mangels, einer mißlungenen Reparatur oder bei Verzug
der Reparatur besteht je nach der Art des Mangels der Anspruch auf Wandlung bzw. Preisminderung.
Die Ware ist nach der Übergabe unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Übergabe unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die Gewährleistung für integrierte Hard- und Softwarekomponenten anderer Hersteller (wie z.B. Microsoft,
IBM, etc.) ist ausgeschlossen. Ansprüche aus den Titeln Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung
sind vom Kunden an diese zu richten.
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschaden. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Ersatzansprüche
verjähren jedenfalls in 12 Monaten nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
Allfällige Regreßforderungen, die Vertragspartner oder Dritte an uns richten, sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Regreßferechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob
fahrlässig verschuldet worden ist. Schadenersatz aus Folgeschäden und/oder entgangener Gewinn ist
ausgeschlossen, insbesonders auch wenn der Schaden durch Eingabefehler von NuviTec Mitarbeitern, - sofern
kein Vorsatz vorliegt - verursacht wurde.
Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines dem
Dreifachen der voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme der Mangelbehebung entsprechenden Teiles des
Rechnungsbetrages.
Rechtsgültigkeit und Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder
Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts
der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem gemäß dieser Regeln ernannten
Schiedsrichter endgültig entschieden. Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Der Schiedsort
ist Wien. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist deutsch.
Allgemeines
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift.
Für Vertragspunkte und Rechtssituationen, die in diesen AGB nicht ausdrücklich geregelt wurden, gelten die
entsprechenden Punkte der AGB des Fachverbandes für Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der
Wirtschaftskammer Österreich.
Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragspartner werden solche Bestimmungen durch eine Regelung
ersetzen, die dem ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt.
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